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- Die Verhandlungen des Gerichtssaals Nummer eins wurden mit Live-Streaming ausgestattet.
- „Das Live-Streaming von Verfahren betrifft die Rechte der Prozessparteien“, heißt es in der Erklärung.
- Weiter heißt es, dass Ehesachen, Beweisaufnahmen, privilegierte Kommunikationen etc. ggf. ausgeschlossen werden müssen.
ISLAMABAD: Um mehr Transparenz und Zugang zur Justiz zu gewährleisten, hat der Islamabad High Court (IHC) die Initiative ergriffen, Live-Streaming und Aufzeichnung von Gerichtsverfahren einzuführen, heißt es in einer Erklärung des IHC vom Samstag.
Laut der Erklärung wurde das Verfahren im Gerichtssaal Nummer eins gemäß den Anweisungen des Obersten Richters Athar Minallah mit Live-Streaming ausgestattet.
„Das Live-Streaming von Verfahren beinhaltet jedoch die Rechte der Prozessparteien und kann daher der Öffentlichkeit erst zugänglich gemacht werden, nachdem seine Modalitäten nach Abschluss des Konsultationsprozesses mit den Interessengruppen festgelegt wurden“, heißt es in der Erklärung und fügte hinzu dass „nicht jeder Prozesspartei eine Live-Übertragung des Verfahrens wünschen würde“.
Weiter hieß es, dass Eheangelegenheiten, Beweisaufnahmen, privilegierte Kommunikationen etc. ggf. ausgeschlossen werden müssten.
Der Oberste Richter hat ein E-Komitee eingesetzt, das von den Richtern des High Court geleitet wird. Dem Ausschuss gehören auch Vertreter des Pakistan Bar Council (PBC), des Islamabad Bar Council (IBC), der Islamabad High Court Bar Association, der Islamabad Bar Association und Presse-/Medienreportern des High Court an.
Der Ausschuss werde die Modalitäten erörtern und Regeln für das Live-Streaming des Gerichtsverfahrens vorschlagen, unter anderem unter Berücksichtigung der Rechte und Interessen der Prozessparteien, heißt es in der Erklärung. Der Ausschuss kann Mitglieder kooptieren und Vorschläge aus der Öffentlichkeit einholen.
Die Öffentlichkeit kann auch Vorschläge/Anregungen zu den Modalitäten der Live-Übertragung von Gerichtsverfahren an die Geschäftsstelle des Gerichts senden.
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