Der Oberste Gerichtshof weigerte sich am Donnerstag, das Streaming des Hindi-Films „Jhund“ mit Amitabh Bachchan-Darsteller auf der Plattform Over the Top (OTT) zu stoppen. Eine Bank der Richter L Nageswara Rao, BR Gavai und AS Bopanna sagte, ihre Anordnung vom 5. Mai, auf der die Veröffentlichung des Films auf der OTT-Plattform fortgesetzt worden wäre, sei erlaubt worden.
Es wies auch das Oberste Gericht von Telangana an, den Revisionsantrag des in Hyderabad ansässigen Filmemachers Nandi Chinni Kumar zu prüfen, der eine Urheberrechtsverletzung behauptete, unmittelbar nach den Sommerferien Der Film auf OTT. Der Film wurde auf ZEE5 veröffentlicht. Das Oberste Gericht verhandelte über die Klage des Filmproduzenten Super Cassettes Industries Pvt Ltd (T-Serie) gegen die Anordnung des High Court.
Der Film, der zuvor am 4. März in die Kinos kam, wurde am 6. Mai auf der OTT-Plattform veröffentlicht. Am 29. April hatte der High Court in seiner einstweiligen Verfügung den Status quo in Bezug auf die Veröffentlichung des Films auf OTT-Plattformen angeordnet. Die Anordnung wurde aufgrund der von Kumar eingereichten Klage erlassen, die eine Urheberrechtsverletzung durch die Macher von „Jhund“ behauptete.
Zuvor hatte Kumar eine einstweilige Verfügung gegen den Kinostart des Films beantragt, weil er in einem früheren Verfahren gegen die Filmemacher gegen die Bedingungen des Vergleichs verstoßen hatte, das Gericht lehnte jedoch den Antrag auf Rücknahme des Vergleichs ab und erlaubte die Veröffentlichung des Films in Theatern. Danach wurde der Film am 4. März in die Kinos gebracht. Kumar wandte sich dann an das Oberste Gericht, um die Anordnung des Gerichts anzufechten, und am 29. April wurde die einstweilige Verfügung erlassen.
„Jhund“, ein biografischer Sportfilm, basiert auf dem Leben von Vijay Barse, dem Gründer der NGO „Slum Soccer“. (ANI)
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