Bild für den Artikel mit dem Titel „Klage behauptet, dass Europas führende Internetregulierungsbehörden gegen die von ihnen erstellten DSGVO-Richtlinien verstoßen haben

Foto: Jean-Christophe Guillaume (Getty Images)

Zurück im Jahr 2018, Europäische Internetbehörden bestanden eines der strengsten Datenschutzgesetze der Welt. Vier Jahre später werden sie wegen Verstoßes gegen genau dieselben Gesetze verklagt.

Die Klage wird von einem namentlich nicht genannten deutschen Staatsbürger angeführt, der behauptet, dass eine der eigenen Websites der Europäischen Kommission regelmäßig Besucherdaten auf Server in den USA überträgt verboten unter GDPR seit 2020, dank Optimierungen die speziell auf Datenübertragungen zwischen europäischen und amerikanischen Technologiebetreibern wie Facebook oder Google abzielten.

Die Beschwerde das am Dienstag von der Europäischen Gesellschaft für Datenschutz – der deutschen Organisation, die den Kläger in der Klage unterstützt – veröffentlicht wurde, ruft ausdrücklich auf Die Webseite für die Konferenz zur Zukunft Europas, eine von der Kommission geleitete Veranstaltung, um die Bürgerinnen und Bürger im gesamten Block in politische Vorschläge einzubeziehen. Datenschutz sagt, dass die Registrierung für diese Konferenz einen Verstoß gegen die DSGVO bedeutet. Die Website für die Veranstaltung wird von Amazon Web Services gehostet, was bedeutet, dass jede Registrierung gemäß der Klage personenbezogene Daten wie die IP-Adresse vom Computer eines Registranten an Amazon-Server in den USA zurücksendet.

Darüber hinaus stellt die Beschwerde fest, dass die Website der Konferenz es Registranten ermöglicht, sich mit ihrem Facebook-Konto anzumelden, wodurch die Europäer möglicherweise an einer weiteren Front bloßgestellt werden. Das Unternehmen ist mitten in einem separaten heiklen Rechtsstreit in Irland wegen Anschuldigungen, dass auch sie Daten von EU-Bürgern illegal nach Übersee katapultiert.

Damals stellten EU-Beamte fest, dass US-Geheimdienstmitarbeiter und Strafverfolgungsbeamte diese Unternehmen anzapfen könnten, um einen einfachen Zugang zu ihnen zu erhalten so ziemlich jedermanns Daten– und dazu gehören auch Daten von europäischen Einwohnern. Da es keine wirkliche Möglichkeit gab, die Europäer davor zu schützen, dass amerikanische Polizisten ihre Bürger ausspionieren, bröckelte die Rechtsgrundlage für den grenzüberschreitenden Datentransfer zwischen den beiden Regionen.

Amerikanische und europäische Behörden wurden verlassen krabbeln einen neuen, sichereren Weg zu finden, um die Daten der Europäer über den großen Teich zu übertragen, aber bis dahin ist diese Praxis mehr oder weniger illegal. Der Klage zufolge hat die Europäische Kommission das Memo nicht erhalten.

Der anonyme deutsche Kläger hinter diesem Fall fragte die Kommission (zweimal!) nach dem Umgang des Portals mit seinen personenbezogenen Daten und gab laut Klage eine halbe Antwort. Die zweite Anfrage wurde überhaupt nicht beantwortet, ein weiterer angeblicher Verstoß gegen die DSGVO.

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