Es wurden mehrere Sammelklagen wegen der Sammlung von Informationen durch Systeme der künstlichen Intelligenz (KI) wie chatgpt eingereicht. Die Frage, ob ChatGPT selbst Urheberrechtsverletzungen begeht, ist Gegenstand von Debatten und rechtlichen Schritten.
Die Komikerin Sarah Silverman hat sich kürzlich einer Sammelklage gegen OpenAI und Meta wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung angeschlossen. Es wird behauptet, dass ChatGPT ihre Memoiren von 2010 ohne Zustimmung, Anerkennung oder Entschädigung kopiert hat. ChatGPT ist eine von OpenAI entwickelte KI-Suchmaschine, die im Dezember letzten Jahres öffentlich vorgestellt wurde.
Mithilfe großer Sprachmodelle kann ChatGPT Fragen beantworten, Ratschläge geben, kreatives Schreiben generieren und akademische und rechtliche Fragen recherchieren. Es verwendet Algorithmen, um Informationen aus dem Web zu sammeln und Antworten bereitzustellen, die menschliche Eingaben nachahmen.
Anwälte, die Silverman und andere Autoren vertreten, argumentieren, dass OpenAI und Meta die Rechte von Autoren verletzen, indem sie urheberrechtlich geschütztes Material aus dem Internet ohne Erlaubnis, Quellenangabe oder Entschädigung aggregieren. Sie behaupten, dass die von diesen KI-Systemen verwendeten Trainingsdatensätze häufig urheberrechtlich geschützte Werke enthalten, von denen einige möglicherweise aus illegalen Quellen stammen.
Darüber hinaus haben andere Anwaltskanzleien Sammelklagen gegen OpenAI und google eingereicht, in denen unter anderem Diebstahl personenbezogener Daten und Urheberrechtsverletzungen geltend gemacht werden.
Die US-amerikanische Federal Trade Commission hat eine Untersuchung zu OpenAI eingeleitet, um festzustellen, ob deren Praktiken den Ruf der Verbraucher geschädigt haben. Die Kommission ist besorgt über die falsche Darstellung von Informationen über Einzelpersonen.
Auf die direkte Frage, ob ChatGPT Urheberrechtsverletzungen begeht, antwortete das Unternehmen, dass es nicht absichtlich urheberrechtlich geschützte Inhalte reproduziere. Es wird jedoch anerkannt, dass der von ihm generierte Text versehentlich bestehendem urheberrechtlich geschütztem Material ähneln kann. Benutzern wird empfohlen, Vorsicht walten zu lassen, um potenzielle Urheberrechtsprobleme zu vermeiden.
Rechtsexperten kritisierten die Antwort von ChatGPT mit der Begründung, sie klinge zwar maßgeblich, es fehle ihr aber an Substanz. Sie weisen darauf hin, dass sich die Antwort auf die Erstellung identischer oder im Wesentlichen ähnlicher Ergebnisse konzentriert und nicht auf die umfassendere Frage eingeht, ob die Aggregation der Werke anderer Personen durch ChatGPT eine Urheberrechtsverletzung darstellt.
Die Unterscheidung zwischen „Ähnlichkeit“ und „Kopieren“ der Arbeit einer anderen Person ist von entscheidender Bedeutung und kann der Auslegung durch ein Gericht unterliegen. Es bleibt abzuwarten, ob die Gerichte die Praktiken von OpenAI als Urheberrechtsverletzung betrachten werden.
Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die Frage, ob ChatGPT Urheberrechtsverletzungen begeht, immer noch Gegenstand eines Rechtsstreits ist und der Ausgang laufender Sammelklagen und Untersuchungen das endgültige Urteil bestimmen könnte.