Künstliche Intelligenz könne weder die menschliche Intelligenz noch das menschliche Element in der Rechtsprechung ersetzen, sagte das Oberste Gericht von Delhi und lehnte es ab, sich auf die Antworten von chatgpt in einer Klage zu stützen, die Christian Louboutin, ein französisches Luxusunternehmen, wegen seiner einzigartigen Schuhe mit „roten Sohlen“ eingereicht hatte Design.
Die Reaktion von „großsprachigen, modellbasierten Chatbots“ wie ChatGPT hänge von der Art und Struktur der vom Benutzer gestellten Anfrage sowie mehreren anderen Faktoren ab, so das Gericht. Dies führe dazu, dass falsche Antworten, fiktive Rechtsprechungen und fantasievolle Daten generiert würden, hieß es bei der Entscheidung über die Klage gegen Shutiq, das Schuhe mit ähnlichen Designs herstellt.
„Genauigkeit und Zuverlässigkeit der KI-generierten Daten liegen immer noch im Graubereich. Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel daran, dass KI im gegenwärtigen Stadium der technologischen Entwicklung weder die menschliche Intelligenz noch das menschliche Element im Rechtsprechungsprozess ersetzen kann. Das Tool könnte bestenfalls für ein vorläufiges Verständnis oder für vorläufige Recherchen und nichts weiter genutzt werden“, sagte Richter Prathiba M Singh.
Den Antworten auf zwei an ChatGPT gestellte Anfragen wurde dem Urteil zufolge von einem Haftungsausschluss begleitet, das Internet zu durchsuchen oder andere Quellen nach zusätzlichen Informationen zu durchsuchen. „Die obigen Antworten von ChatGPT sowie die von den Klägern herangezogene zeigen, dass das besagte Tool nicht die Grundlage für die Entscheidung rechtlicher oder tatsächlicher Fragen vor einem Gericht sein kann“, sagte das Gericht.
Das Gericht nahm die Aussage eines Partners von Shutiq auf, dass die Schuhdesigns „auf Bestellung“ verwendet worden seien und das Unternehmen in Zukunft keine Schuhe mehr imitieren oder kopieren, herstellen oder verkaufen werde, die die Designs der Luxusschuhmarke nachahmen.
Damit eine einstweilige Verfügung gewährt werden kann, müssten die Schuhe eine „färbbare oder sklavische Nachahmung“ der Designs der Luxusmarke sein, sagte Richter Singh.
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