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In New York, USA, nutzten zwei Anwälte chatgpt, um zur Vorbereitung ihrer Klage nach Präzedenzfällen zu suchen. Im Laufe des Verfahrens stellte sich heraus, dass der Chatbot mit künstlicher Intelligenz (KI) die Fälle erfunden hatte. Die Anwälte müssen nun jeweils 5.000 US-Dollar zahlen und jeden der Richter benachrichtigen, deren Namen in den fiktiven Materialien auftauchten.

2019 flog ein gewisser Roberto Mata mit der kolumbianischen Fluggesellschaft Avianca von El Salvador nach New York. Während des Fluges erlitt ein Passagier eine Knieverletzung, weil er von einem Servierwagen getroffen wurde, mit dem Flugbegleiter Essen auslieferten. Zwei Jahre später erinnerte sich Mata an den unangenehmen Vorfall und wandte sich mit der Einreichung einer Klage an die Anwaltskanzlei Levidow, Levidow & Oberman (New York). Ein Mitarbeiter der Anwaltskanzlei, ein Anwalt mit 30 Jahren Berufserfahrung Schwartz, beschloss, seine Position mit Fallstudien zu untermauern und wandte sich, um ihm die Arbeit zu erleichtern, mit der Bitte um ein zehnseitiges Briefing an das neumodische ChatGPT. Künstliche Intelligenz lieferte ihm eine Auswahl geeigneter Fälle – Martinez gegen Delta Air Lines, Varghese gegen China Southern Airlines, Zicherman gegen Korean Air Lines und eine Reihe anderer, in denen die Namen der amtierenden Richter auftauchten.

Schwartz hat die Informationen nicht gründlich überprüft und in der Anfrage des Chatbots lediglich klargestellt, ob die Fälle real waren und wo die Quelle zu finden ist. Als Reaktion darauf versicherte ChatGPT dem Anwalt, dass die Fälle nicht fiktiv seien und in LexisNexis und Westlaw, beliebten Rechtsdatenbanken in den Vereinigten Staaten, zu finden seien. Das Selbstvertrauen des Bots überzeugte Schwartz. Da der Anwalt selbst nicht vor Gericht sprechen durfte, schickte er seinen Kanzleikollegen Peter Loduka mit einem Schriftsatz zum Prozess.

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Die von der Klägerseite vorgelegten Präzedenzfälle wurden von den Anwälten der Beklagten aufgegriffen. Die meisten Fälle, nämlich sechs, konnten sie in keiner der Datenbanken finden und bezweifelten deren Existenz. Richter Kevin Castel schaute sich den Schriftsatz genauer an und sah in den Fällen eine Reihe deutlicher Anzeichen von Fälschungen. Beispielsweise habe einer der dort aufgeführten Richter tatsächlich in einem anderen Bezirk Recht gesprochen, es wiesen stilistische und argumentative Mängel in den Entscheidungen auf, außerdem sei die Zusammenfassung einiger Fälle unlogisch. „Völliges Unsinn“, schloss der Vorsitzende.

Als der Richter Loduka aufforderte, diese Fälle vollständig vorzutragen, begann der Anwalt auszuweichen, verwies auf den bevorstehenden Urlaub und bat um zusätzliche Zeit zur Vorbereitung. Später stellte sich heraus, dass der Urlaub erfunden war und das Briefing mit ChatGPT erstellt wurde. Schwartz, der den Skandal vorhersah, schickte Richter Castel seine Erklärung und sagte, er sei der Erste gewesen, der KI zur Auswahl verwendet habe, und wisse nicht, dass die Antworten des Chatbots falsch sein könnten. Der Anwalt gelobte außerdem, künftig nicht mehr so ​​sorglos mit LegalTech-Tools umzugehen. Der Richter wiederum äußerte sich in dem Sinne, dass auch künstliche Intelligenz nicht vor Fehlern gefeit sei und der Anwalt daher verpflichtet sei, die Angaben sorgfältig zu prüfen. Aber das Gericht anzulügen und auszuweichen, ist eine ganz andere Sache. Infolgedessen wurde beiden Anwälten jeweils eine Geldstrafe von 5.000 US-Dollar auferlegt. Anwälte hätten ein Bußgeld vermieden, wenn sie sofort zugegeben hätten, dass sie einen Chatbot genutzt hätten, stellte der Richter fest.

Castel beschloss, von den Anwälten keine Entschuldigung bei den in den fiktiven Fällen genannten Richtern zu verlangen, da „eine erzwungene Entschuldigung nicht aufrichtig ist“. Außerdem schickte der Richter keine Unterlagen für das Disziplinarverfahren an die staatliche Anwaltskammer. Sollten seine Vertreter jedoch eigene Ermittlungen einleiten, könnten beide Anwälte mit einem privaten Verweis belegt, von der Arbeit suspendiert oder sogar ihre Lizenz verloren werden, führte die New York Times aus.

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Was die Klage gegen die Fluggesellschaft betrifft, wies der Richter diese, wie von der Beklagten beantragt, aufgrund der Verjährung ab.

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