Nach Angaben des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten wird der Fall „schwierig“ sein. Nach Angaben des Büros handelt es sich um ein Unternehmen mit Sitz außerhalb der Europäischen Union, und chatgpt selbst ist – nach Angaben des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten – „ein neues und noch nicht wirklich entdecktes, auch für Forscher neuer Technologien, ein Werkzeug, das generative Methoden nutzt.“ künstliche Intelligenz.“
„In dem Fall geht es um einen Verstoß gegen viele Bestimmungen zum Schutz personenbezogener Daten, daher werden wir Open AI bitten, eine Reihe von Fragen zu beantworten, um das Verwaltungsverfahren gründlich durchzuführen. Wir warten nun ab, wie der Ersteller von ChatGPT reagieren wird.“ für sie“, sagte Jan Nowak, Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten.
Die Sache ist ernst
Der Präsident des Amtes versicherte, dass das Amt für den Schutz personenbezogener Daten die Angelegenheit sehr ernst nehme. Er fügte hinzu, dass dies nicht die ersten Zweifel an der Übereinstimmung des ChatGPT-Tools mit den europäischen Grundsätzen des Schutzes personenbezogener Daten und der Privatsphäre seien.
„Der Europäische Datenschutzausschuss hat eine spezielle Arbeitsgruppe zu Open AI eingerichtet“, erinnerte Präsident Nowak.
Das Büro teilte mit, dass sich der Beschwerdeführer im vorliegenden Fall bezüglich ChatGPT an das Amt für den Schutz personenbezogener Daten gewandt habe, nachdem seine Anfragen im Zusammenhang mit der Ausübung seiner Rechte gemäß der DSGVO von Open AI nicht erfüllt worden seien.
„ChatGPT hat als Antwort auf seine Anfrage falsche Informationen über den Beschwerdeführer generiert. Die Aufforderung zur Berichtigung wurde von Open AI nicht umgesetzt, obwohl jeder Administrator verpflichtet ist, korrekte Daten zu verarbeiten. Der Beschwerdeführer konnte auch nicht herausfinden, um welche Daten es sich handelte Sein Thema wird von ChatGPT verarbeitet“, erklärte das Amt für den Schutz personenbezogener Daten.
Nach Angaben des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten hat der Beschwerdeführer „auch eine Beschwerde gegen das Unternehmen wegen Verstoßes gegen Artikel 12 und Artikel 5 Absatz 1 Buchstabe a der DSGVO als Reaktion auf seine Forderungen eingereicht. Es wurden ihm ausweichende, irreführende und intern widersprüchliche Antworten gegeben.“ . Und dies „schürte nur Bedenken hinsichtlich der Rechtmäßigkeit und Transparenz der Verarbeitung personenbezogener Daten durch den Ersteller dieses Tools.“ Der Beschwerdeführer „weist (…) auf die mangelnde Transparenz der Grundsätze der Datenverarbeitung durch das Unternehmen hin, was sowohl durch die Korrespondenz mit dem Unternehmen als auch durch seine Datenschutzbestimmungen bestätigt wird“, fügte er hinzu.
Worum geht es in der Beschwerde?
Aus der beim Datenschutzamt eingereichten Beschwerde ging auch hervor, dass das Unternehmen seiner Informationspflicht gegenüber dem Beschwerdeführer nicht nachgekommen war. Die Daten dieser Person wurden im Jahr 2021 erhoben, und nach Ansicht des Beschwerdeführers sollte die Informationspflicht bereits bei der Verarbeitung der gewonnenen Daten zum Zwecke des Trainings von Sprachmodellen der künstlichen Intelligenz erfüllt werden. Das Unternehmen habe den Beschwerdeführer weder über die Quelle der ihn betreffenden Daten noch über die Empfänger oder Kategorien von Empfängern dieser Daten informiert – es wurde hinzugefügt.
Der Beschwerdeführer verlangt, dass das Amt für den Schutz personenbezogener Daten Open AI nicht nur verpflichtet, die ihm durch die DSGVO gewährten Rechte ordnungsgemäß auszuüben, sondern auch die Übereinstimmung des Verarbeitungsmodells personenbezogener Daten durch Open AI innerhalb von ChatGPT mit den Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten prüft.
Jakub Groszkowski, stellvertretender Präsident des Amtes für den Schutz personenbezogener Daten, wies darauf hin, dass die Technologie der künstlichen Intelligenz, in diesem Fall die sogenannte Das große Sprachmodell (LLM) hat das Stadium der kommerziellen und weitverbreiteten Nutzung erreicht. Seiner Meinung nach „besteht kein Zweifel daran, dass dies eine bahnbrechende Technologie und ein bahnbrechender Moment ist.“
„Bei der Entwicklung neuer Technologien müssen die Rechte natürlicher Personen respektiert werden, die sich unter anderem aus der DSGVO ergeben. Die Aufgabe der europäischen Datenschutzbehörden besteht darin, die Bürger der Europäischen Union vor den negativen Auswirkungen von Informationsverarbeitungstechnologien zu schützen“, betonte Groszkowski.
Er fügte hinzu, dass die in der Beschwerde erhobenen Vorwürfe Zweifel am systemischen Ansatz von Open AI in Bezug auf die europäischen Vorschriften zum Schutz personenbezogener Daten aufkommen ließen. Das Amt werde diese Zweifel klären, insbesondere vor dem Hintergrund des in der DSGVO enthaltenen Grundprinzips „Privacy by Design“, betonte er. (PAP)
Autor: Łukasz Pawłowski
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