OpenAI sah sich in letzter Zeit mit zahlreichen urheberrechtlichen Klagen konfrontiert. Die in seiner GPT-Reihe von großen Sprachmodellen verwendeten Schulungsmaterialien enthalten vermutlich urheberrechtlich geschützte Inhalte, was zu Klagen von Autoren und Nachrichtenmedien geführt hat, aber seine Anwälte argumentieren, dass die Schulung KI fällt in den Bereich der „fairen Nutzung“.

Die Romanautoren Paul Tremblay und Mona Awad sowie die Comedy-Cartoonistin Sarah Silverman und die Romanautoren Christopher Golden und Richard Kadrey beschuldigten OpenAI zuvor, das Urheberrecht ihrer Werke verletzt zu haben, während die Rechtsabteilung von OpenAI das Bundesgericht in San Francisco darum bat, fünf Vorwürfe, darunter indirekte Rechtsverletzungen, abzuweisen , Verstoß gegen den Digital Millennium Copyright Act, unlauterer Wettbewerb, Fahrlässigkeit und ungerechtfertigte Bereicherung.

Die Anwälte von OpenAI betonten, dass chatgpt nicht gegen das Urheberrecht verstößt und durch „Fair Use“ geschützt werden sollte. Nach dem US-amerikanischen Urheberrecht sollten Werke, die Originaldaten in verschiedene Verwendungszwecke „umwandeln“, als faire Nutzung gelten, daher ist OpenAI der Ansicht, dass das Training großer Sprachmodelle ebenfalls ein „Transformations“-Verhalten ist. Den Vorwürfen zufolge müsse jede von ChatGPT ausgegebene Antwort ein rechtsverletzendes „abgeleitetes Werk“ sein, unabhängig davon, ob eine Ähnlichkeit mit dem für die Schulung verwendeten Werk bestehe, so funktioniere das Urheberrecht also nicht.

Derzeit gibt es an verschiedenen Orten immer noch viele Rechtsstreitigkeiten darüber, ob die Schulungen und generierten Inhalte dieser Modelle gegen das Urheberrecht verstoßen. Wenn die aktuellen Gesetze immer noch nicht entsprechend dem neuesten Stand der Technik aktualisiert und verbessert werden, ist zu erkennen, dass dies der Fall sein wird wird in Zukunft nicht vollständig gelöst werden können.

Quelle:Das Register

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