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ISLAMABAD: Der Oberste Richter des Islamabad High Court (IHC), Athar Minallah, hat am Samstag einen Ausschuss eingesetzt, der über Modalitäten beraten und Regeln für das Live-Streaming des Gerichtsverfahrens vorschlagen soll, heißt es in einer Pressemitteilung.

Das Komitee, das von einem IHC-Richter geleitet wird, besteht aus Vertretern des Pakistan Bar Council (PBC), des Islamabad Bar Council (IBC), der Islamabad High Court Bar Association (IHCBA), der Islamabad Bar Association (IBA) und IHC-Presse-/Medienreportern. Der Ausschuss berücksichtigt die Rechte und Interessen der Prozessparteien. Der Ausschuss kann mit Mitgliedern zusammenarbeiten und Vorschläge aus der Öffentlichkeit einholen. Die Mitglieder der allgemeinen Öffentlichkeit können auch Vorschläge/Anregungen zu den Modalitäten im Zusammenhang mit dem Live-Streaming von Gerichtsverfahren an den IHC-Registrar senden.

Zuvor hatte der Oberste Richter des IHC das Live-Streaming und die Aufzeichnung von Gerichtsverfahren eingeführt, um mehr Transparenz und Zugang zur Justiz zu gewährleisten. Gemäß den Anweisungen des Obersten Richters des IHC wurden die Verhandlungen im Gerichtssaal Nr. 1 mit Live-Streaming ausgestattet. Das Live-Streaming von Verfahren beinhaltet jedoch die Rechte der Prozessparteien und kann daher der Öffentlichkeit erst zugänglich gemacht werden, nachdem seine Modalitäten nach Abschluss des Konsultationsprozesses mit den Interessengruppen festgelegt wurden. Nicht jeder Prozesspartei möchte, dass Verfahren live gestreamt werden. Ebenso können Ehesachen, Beweisaufnahmen, privilegierte Kommunikationen etc. ausgeschlossen werden müssen.

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