Veröffentlicht: 2022-12-12T16:47:55

Aktualisiert: 2022-12-12T16:48:08

Ein Richter aus Quebec lässt Eltern eine Sammelklage gegen Epic Games vorziehen, weil sie Fortnite zu „süchtig machend“ gemacht haben.

Der Richter am Obersten Gerichtshof von Quebec, Sylvain Lussier, hat eine Klage dagegen genehmigt Epische Spiele das ursprünglich im Jahr 2019 eingereicht wurde und behauptet, dass es so süchtig macht, dass es Probleme in der realen Welt verursachen kann.

Entsprechend CTVdie Eltern von drei Kindern, die Tausende von Dollar für das Spielen von Fortnite ausgegeben haben, behaupten, dass das Battle Royale ihren Kindern psychische, physische und finanzielle Schäden zugefügt hat.

Die Eltern sagen, dass ihre Kinder Hunderte von Dollar ausgegeben haben V-Bucksmanchmal ohne ihr Wissen und hätten sogar „Panikattacken“ über das Spiel.

Artikel wird nach der Anzeige fortgesetzt

Eines der Kinder war häufig bis 3 Uhr morgens wach und spielte in weniger als zwei Jahren über 7.781 Stunden des Spiels. Ein anderer soll 59.954 Minuten gespielt haben.

Der Richter in Quebec lässt Eltern den Schöpfer von Fortnite verklagen

Die Firma, die die Eltern vertritt, Calex, zitierte sogar die Suchtspezialistin Anita Ghadia-Smith, die Fortnite mit Kokain verglich.

Trotz der fortschreitenden Klage hat der Richter gesagt, dass es „keine Gewissheit“ gibt, dass Fortnite absichtlich süchtig macht.

Wie er in seinem Urteil schrieb, schließt dies jedoch „nicht die Möglichkeit aus, dass das Spiel tatsächlich süchtig macht und dass sein Schöpfer und Vertreiber dies vermutlich wissen“.

Epic Games hat 30 Tage Zeit, um gegen die Entscheidung Berufung einzulegen, oder sie werden gezwungen sein, die Anschuldigungen vor Gericht zu verteidigen.

Artikel wird nach der Anzeige fortgesetzt

Schäden werden später festgestellt, aber die Eltern sehen eine „Rückerstattung“ für V-Bucks-Käufe, die Kinder getätigt haben, als sie unter 18 Jahre alt waren.

⬅ Bewerten Sie post
Anzeige

Kommentieren Sie den Artikel

Bitte geben Sie Ihren Kommentar ein!
Bitte geben Sie hier Ihren Namen ein