Viele unvorhergesehene Probleme, die umfassende Änderungen des globalen Rechts nach sich ziehen, werden im weiteren Verlauf des Metaversums auftauchen, wobei das Recht des geistigen Eigentums in Indien im Mittelpunkt steht
Metaverse, die Idee eines 3D-Universums, in dem digitale Avatare von Benutzern herumlaufen und ein immersives Interaktionserlebnis mit erweiterten und virtuellen Realitäten des neuen Zeitalters haben können, ist jetzt fast Realität. Es wird prognostiziert, dass es sich zu einer mehr als 1 Billion US-Dollar schweren Industrie entwickeln wird. Sogar alltägliche Aktivitäten wie Einkaufen, Arbeiten, zur Schule gehen und die Interaktion mit Freunden werden stark von der Metaverse beeinflusst.
Die Fähigkeit, das eigene physische Selbst durch einen Avatar im Metaversum zu transzendieren, kann die Notwendigkeit des Reisens beseitigen und in hohem Maße die Anforderung der eigenen physischen Präsenz für viele Interaktionen ersetzen. Es wird den Weg für neuere Volkswirtschaften von gigantischem Ausmaß und Ausmaß ebnen.
Dies, gepaart mit künstlicher Intelligenz (KI), maschinellem Lernen und Blockchain-Technologie, würde auch entsprechende Änderungen der rechtlichen und regulatorischen Rahmenbedingungen erfordern. Wenn Wirtschaft, Kunst und Kultur und verschiedene andere wirtschaftliche Aktivitäten mit dem Metaversum verschmelzen, müssen die Gesetze, die sie regeln, zuerst festgelegt und dann umgesetzt werden. Dieser Prozess ist wahrscheinlich mit vielen Hindernissen verbunden.
Der IP-Schutz im Metaversum kann sich auch vor neue Herausforderungen stellen, die nicht vorhergesehen wurden. Das Aufkommen einer neuen Art von Marken, die eine angemessene Klassifizierung und einen angemessenen Schutz erfordern – einschließlich unkonventioneller Marken wie Geräusch-, 3D-, Geruchs-, Bewegungs- und taktile Marken – kann den Markenraum prägen.
Damit eine Marke in Indien grundlegende Kriterien für den Status einer „Marke“ erfüllt, muss sie unterscheidungskräftig und grafisch darstellbar sein. Daher muss das Gesetz möglicherweise weiterentwickelt werden, um den Schutz von Tast- und Geruchsmarken abzudecken, die keinen direkten Mechanismus zur grafischen Darstellung haben.
Obwohl es ein bisschen futuristisch erscheinen mag, könnten Geruchs- und Tastmarken durch New-Age-Technologien wie Anzüge mit Sensoren und Geruchspatronen, wie die Geräte und Gizmos, die verwendet werden, um Erfahrungen im Metaversum zu verbessern, bald Realität werden.
Da es eine Wiener Kodifizierung zur Klassifizierung von Logos und Marken gibt, wären auch Klassifizierungssysteme für nichtkonventionelle Marken erforderlich. Die Nizza-Klassifikation, eine internationale Kategorisierung mit 34 Warenklassen und 11 Dienstleistungsklassen, muss möglicherweise erweitert werden, um ein breites Spektrum virtueller Waren und Dienstleistungen aufzunehmen.
Noch bevor der Gesetzgeber Gesetzesänderungen und die Nizza-Klassifizierung einführt, können Unternehmen einen zusätzlichen Aufwand übernehmen und es vorziehen, zusätzliche Anträge zur Registrierung ihrer Marken für virtuelle Güter zu stellen. Technisch gesehen scheint es für ein Bekleidungsunternehmen, das eine Registrierung für seine Marke für Bekleidung in Klasse 25 besitzt, keine Notwendigkeit zu geben, eine zusätzliche Registrierung für herunterladbare virtuelle Waren in Klasse 9 zu beantragen. Dies liegt daran, dass Indien ein System des klassenübergreifenden Schutzes bietet wo Waren als ähnlich angesehen werden und Verwirrung beim Verbraucher die wahrscheinliche Folge sein könnte.
Um den Durchsetzungsprozess zu vereinfachen, können sich Marken jedoch dafür entscheiden, zusätzliche Anträge zu stellen. Dies bedeutet, dass in den kommenden Jahren möglicherweise ein starker Anstieg der Anmeldungen im Land zu verzeichnen ist.
Die IP-Lizenzierung wird ebenfalls eine herausfordernde Aufgabe sein, da es Millionen von Möglichkeiten gibt, wie ein digitales Asset im Metaverse verwendet werden kann. Der Umfang der Lizenz müsste sehr genau definiert sein, um genügend Kontrolle über die Nutzung des Vermögenswerts zu behalten.
In Indien zum Beispiel sind sich Marken ihrer guten Reputation sehr bewusst und vermeiden jegliche Verbindung mit allem, was zu Ansehen führen könnte. Eine Tierbekleidungsmarke möchte nicht, dass ihre Kleidung in einer virtuellen Veranstaltung gezeigt wird, die unsensibles menschliches Verhalten gegenüber Tieren fördert. Aber wäre es möglich, alle inakzeptablen Nutzungen in einer virtuellen Welt mit unzähligen Möglichkeiten zu überprüfen?
Abhilfe könnten Non-Fungible Tokens (NFTs) schaffen, die einen unwiderlegbaren Echtheitsnachweis liefern. Die Verknüpfung digitaler Assets mit NFTs und die Bereitstellung robuster Smart Contracts, die alle Bedingungen für ihre Nutzung abdecken, können Markeninhaber dabei unterstützen, die Kontrolle zu behalten und eine Markenverwässerung zu vermeiden.
Menschen, die im Metaverse mit digitalen Assets handeln, müssten auch verstehen, dass sie nicht absolut damit umgehen können. Der Besitz eines tokenisierten digitalen Assets bedeutet nicht, das zugrunde liegende geistige Eigentum selbst zu besitzen.
Wenn man eine NFT für ein Bild kauft, sollte man wissen, dass man eine bestimmte digitale Kopie des Bildes besitzt und nicht das Urheberrecht. Auch wenn es sich um eine IP-Übertragung handelt, handelt es sich um den Smart Contract, der die übertragenen Rechte regelt, da das Urheberrecht ein Bündel von Rechten ist, die separat übertragen oder lizenziert werden können.
Bestimmte andere Eventualitäten, die vorhersehbar sind, sind Markenverletzungen und Weitergabe durch den Verkauf von digitalen Gütern wie NFTs. Solche Probleme, obwohl sie nicht nur für das Metaversum gelten, werden in naher Zukunft wahrscheinlich heftig gerichtlich verhandelt werden, da es an rechtlichen Leitlinien für dieses neue Medium der menschlichen Interaktion mangelt.
Es kam bereits zu Streitigkeiten. Erst kürzlich ging die beliebte französische Marke Hermès gegen den Digitalkünstler Mason Rothschild vor und behauptete, dass seine MetaBirkins NFTs, die virtuelle Nachbildungen der Hermès-Taschen sind, eine Markenverletzung darstellen. Birkin ist eine berühmte Handtaschenmarke. Das Wort „meta“ als Oberbegriff für die virtuelle Welt diene laut Hermès nicht zur Abgrenzung der Verletzungsmarke von Birkin, daher sei der Zusatz des Präfixes meta belanglos.
Dies ist eines der ersten Beispiele für eine Marke, die versucht, ihre Marke in der Metaverse zu schützen. Es beleuchtet die Frage der Durchsetzung von Marken in der virtuellen Welt, in der digitale Produkte mit Marken an digitale Token gebunden sind, die auf Blockchain gehostet und dann als NFTs gehandelt werden.
Wenn eine solche Markennutzung zur Verwirrung der Verbraucher hinsichtlich der Quelle führt und daher eine Verletzung darstellt, könnte eine einstweilige Verfügung beantragt werden. Unter der Annahme, dass die NFTs von den NFT-Plattformen entfernt werden, um der einstweiligen Verfügung nachzukommen, würden sie ihre Existenz nicht verlieren, da die Blockchain von Natur aus unveränderlich ist. Daher kann zum Zweck der IP-Durchsetzung das Streben nach „NFT-Verbrennung“ (Zerstörung) gerechtfertigt sein, um eine weitere Übertragung auszuschließen.
Die Fair-Use-Verteidigungen, die mutmaßlichen Rechtsverletzern innerhalb des Metaverses zur Verfügung stehen, müssen ebenfalls untersucht werden, um ein besser reguliertes Gleichgewicht zu schaffen. Meistens scheinen die Gesetze zu Markenverletzung, Passing-off und fair use in Kraft zu sein. Ihre Interpretation erfordert jedoch möglicherweise einige Anpassungen, oder es müssten Erklärungen hinzugefügt werden, damit sie eine Bandbreite von Aktivitäten umfassen.
Eine weitere interessante Überlegung wäre die Fähigkeit einer Marke, Unterscheidungskraft zu erlangen und schutzfähig zu werden. Es wird interessant sein zu sehen, ob eine Marke, die nur im Metaverse verwendet wird, Unterscheidungskraft erlangen und in der virtuellen und realen Welt geschützt werden kann.
In Bezug auf das Kino hat Indien ikonische Filme und fiktive Charaktere hervorgebracht. Während das Metaversum abhebt, werden Künstler und Filmproduzenten neue Möglichkeiten sehen, von der Popularität ihrer alten Klassiker zu profitieren. Folglich kann es zu Vertragsstreitigkeiten um alte Künstler- oder Prominentenvereinbarungen kommen.
Der Streit zwischen Quentin Tarantino und Miramax ist ein heißes Beispiel in diesem Bereich. Nachdem der Regisseur NFT-Versionen der handgeschriebenen Drehbücher seines klassischen Films angekündigt hatte, Schundliteratur, Miramax erhob eine Klage gegen ihn wegen angeblicher Vertragsverletzung und Verletzung seines geistigen Eigentums im Drehbuch. Tarantinos Anwälte bauten eine Verteidigung auf, in der sie sagten, der geltende Vertrag behalte sich ausdrücklich seine Rechte auf die Veröffentlichung des Drehbuchs vor. Die entscheidende Frage lautet: Umfasst das Recht zur Drehbuchveröffentlichung die Prägung von NFTs? Da es keinen Präzedenzfall gibt, könnten Künstler versuchen, von der Grauzone des Gesetzes zu profitieren und NFTs für beliebte Drehbücher und Charaktere zu prägen.
Bei öffentlichen Aufführungsveranstaltungen haben soziale Distanzierungsnormen bereits einen externen Auslöser geschaffen, um Interesse an Live-Musik oder Drama-Streaming zu wecken. Da das Metaverse ein immersives virtuelles Erlebnis bieten würde, würde der Trend in Indien einen Schub erfahren, was zu neuen Herausforderungen bei der Durchsetzung von Urheberrechtsinhabern führen würde. Die Leute fingen an, neue Musik im Metaverse zu kreieren und sie dann und dort aufzuführen. Wer wäre verantwortlich, wenn seine Kreationen das Urheberrecht Dritter verletzen? Die Metaversum-Plattformen würden durch zwischengeschaltete Safe-Harbor-Gesetze geschützt.
Einzelne Rechtsverletzer zu verfolgen, wäre für Rechteinhaber zu unpraktisch und würde zu einem Riesenproblem der Piraterie führen, mit dem die Industrie für digitale Inhalte derzeit zu kämpfen hat. Abhilfemaßnahmen wie Benachrichtigung und Entfernung, Massensperrungsanordnungen und proaktives Filtern durch Vermittler sind gut, können sich jedoch aufgrund der Echtzeitnatur der meisten Rechtsverletzungen im Metaverse als dysfunktional erweisen.
Fälle von unbefugter Verwendung des Namens und Bildes eines anderen werden sich vervielfachen, ebenso wie die Streitigkeiten über die Verletzung von Publizitätsrechten. Es werden auch Probleme mit der territorialen Zuständigkeit auftreten, da das Metaverse eine virtuelle Welt ohne Grenzen ist. Die Schaffung neuen geistigen Eigentums durch virtuelle KI-Avatare wird ebenfalls neue Probleme aufwerfen, da es schwierig sein wird zu entscheiden, ob die KI-Kreationen genauso wie menschliche Kreationen geschützt werden können. Mit anderen Worten, können KI-generierte Ergebnisse als „Werke“ betrachtet werden und können KI-Geräte oder Avatare die Urheber sein?
Die oben genannten Probleme sind die erwarteten, mit denen sich die Welt beschäftigt, was weltweit zu schwerwiegenden Gesetzesänderungen führen kann. Indien ist da keine Ausnahme, da 08/15-Ansätze zum Schutz geistigen Eigentums sinnlos werden können.