Die Gesetzgeber der Europäischen Union haben sich endlich auf ein neues Regelwerk geeinigt, das darauf abzielt, Batterien langlebiger und wiederverwendbar zu machen. Diese neuen Maßnahmen könnten sich durchaus auf unsere Smartphones auswirken.

Bereits Anfang des Jahres erwog die Europäische Union neue Regeln. Um die Lebensdauer elektronischer Produkte zu verlängern und Abfall zu vermeiden. Insbesondere durch das Verbot von Telefonen mit integrierten Akkus in Europa. Wenige Monate später einigte sich der Gesetzgeber schließlich auf neue Regelungen. Es wird eine Reihe neuer Herausforderungen für Consumer-Tech-Unternehmen und Batteriehersteller darstellen.

Diese neuen Maßnahmen kommen erst einige Zeit nach der Entscheidung Europas, einen universellen Ladeanschluss vorzuschreiben. Obwohl die meisten Smartphone-Hersteller bereits Verwenden Sie einen USB-C-Anschluss in ihren Geräten. Es ist hauptsächlich Apple, das sich an die neue Richtlinie halten muss. Und Verlassen Sie den proprietären Lightning-Port auf seinen iPhones bis zum 28. Dezember 2024.

In der neuen Gesetzgebung Europa kündigt an, Batterien zu wollen, die einfacher zu entfernen und zu ersetzen sind. Aber vor allem Verbraucher besser informieren. Dreieinhalb Jahre nach Inkrafttreten dieser neuen Maßnahmen. Die Batterien unserer elektronischen Geräte müssen daher leicht zugänglich und leicht austauschbar sein. Smartphone-Hersteller könnten daher austauschbare Akkus zurückbringen.

Die neue europäische Gesetzgebung gilt für alle Arten von Batterien, die in der EU verkauft werden. Einschließlich Batterien, die in elektronischen Geräten verwendet werden, oder Batterien, die in Zweiradfahrzeugen und Elektrofahrzeugen (EVs) verwendet werden.

Europas Ziel ist es vor allem, Batterien grüner zu machen. Ab Anfang 2024 müssen Batteriehersteller in der EU über den gesamten CO2-Fußabdruck ihrer Batterien berichten. Von der Gewinnung bis zum Recyclingprozess. Die gesammelten Daten werden dann verwendet, um eine maximale CO2-Grenze festzulegen. Und das für Batterien, die ab Juli 2027 in Kraft treten.

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Austauschbare Batterien werden auf Smartphones ankommen

Removable Battery Feature

Die neue Gesetzgebung sagt auch, dass die Benutzer besser informiert werden sollen. Batterien tragen Etiketten und QR-Codes mit Informationen über ihre Kapazität. Neben Leistung, Haltbarkeit und chemischer Zusammensetzung.

Europa sollte jedoch nicht dort stehen bleiben. Um die Akkulaufzeit zu verbessern, könnten Smartphones und Tablets bald verpflichtet werden, ein Energielabel anzuzeigen. Wie es bereits bei Fernsehern oder sogar Waschmaschinen der Fall ist. Dadurch werden die Kunden über die Eigenschaften der Batterie informiert. Aber auch über die Wasser- und Staubbeständigkeit der Produkte.

Dieses neue Label soll daher den vor einigen Jahren erschienenen Reparierbarkeitsindex ergänzen. Was aber manchmal irreführend sein kann. Leider kann der Reparaturfähigkeitsindex seit seiner Einführung immer noch nicht überzeugen. Wir hoffen daher, dass, wenn in den kommenden Monaten für ein Energielabel gestimmt wird, es effektiver sein wird.

Energielabel

Vorerst verlangt das EU-Abkommen nur eine CO2-Fußabdruck-Erklärung und ein Label für EV-Batterien. Neben LMT-Batterien und wiederaufladbaren Industriebatterien mit einer Kapazität über 2 kWh. Diese müssen auch über einen „digitalen Batteriepass“ verfügen, der Informationen zum Batteriemodell enthält. Sowie spezifische Informationen zu der einzelnen Batterie und ihrer Verwendung.

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Von Smartphones sind wir daher im Moment weit entfernt. Dies sollte sich jedoch ändern, sobald die Maßnahme für die größten Batterien verabschiedet wird. Für unsere Kleingeräte will Europa bereits Sammelziele festlegen. Sie sind auf 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030 festgelegt. Dadurch wird die Umweltverschmutzung durch Elektroschrott erheblich reduziert.

Zweifellos stellt diese neue Verordnung viele Hersteller vor eine Reihe von Herausforderungen. Die sich bei der Gestaltung ihrer Smartphones und Co. anpassen und umstellen müssen.

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Viele Hersteller haben sich schon seit einiger Zeit dazu verpflichtet, ihre Handys so zu gestalten, dass die Rückseite nicht geöffnet werden kann. Etwas, das sie mit der Erklärung begründen, dass sie auf diese Weise feinere und stilisiertere Designs erzielen können. Bessere Nutzung des Platzes im Inneren des Mobiltelefons.

Removable Vs Non Removable Battery

Eine Herausforderung für Hersteller

Klassische Telefone, die unser Leben vor der Dominanz des Smartphones bevölkerten, boten mehrere unschlagbare Aspekte. Einer davon war Autonomie: Da sie nicht viel ausgaben, konsumierten sie auch nicht zu viel. Ein weiterer Aspekt war die Möglichkeit, den Akku in 30 Sekunden zu wechseln. Keine Notwendigkeit, das Handy zum technischen Dienst zu bringen, mehrere Tage zu warten und dafür ein Vermögen zu zahlen. Es reichte aus, das Gehäuse zu entfernen, den Akku zu entfernen, den neuen einzusetzen und das Telefon zu schließen. Hast du es verpasst? Nun, das Gleiche kommt zurück.

Normalerweise, wenn Ihr Akku Kapazität oder Nutzungsdauer verloren hat. Sie haben keine andere Wahl, als sich an den technischen Service des Herstellers Ihres Mobiltelefons zu wenden. Damit sie diejenigen sind, die den Wandel vollziehen. Etwas, das viel einfacher zu bewerkstelligen ist, wenn die Batterien herausnehmbar sind. Und Sie können selbst eins kaufen und es ändern, wann immer Sie wollen.

Vorerst das Europäische Parlament hat sich geeinigt. Doch bis die Regelungen in Kraft treten, dauert es noch lange. Wenn dies endlich zu den vorgeschlagenen Bedingungen geschieht: Der Prozess wird langwierig und offen für Änderungen sein.

Weitere Maßnahmen fanden statt:

  • Die Sammelziele für Gerätebatterien sind auf 45 % bis 2023, 63 % bis 2027 und 73 % bis 2030 festgelegt. Und bei 51 % bis 2028 und 61 % bis 2031 für LMT-Batterien.
  • Mindestgehalte an zurückgewonnenem Kobalt (16 %), Blei (85 %), Lithium (6 %) und Nickel (6 %). Produktions- und Benutzerabfälle müssen in neuen Batterien wiederverwendet werden.
  • Alle gebrauchten LMT-, EV-, SLI- und Industriebatterien müssen kostenlos für Endverbraucher gesammelt werden. Unabhängig von Art, chemischer Zusammensetzung, Beschaffenheit, Marke oder Herkunft.
  • Bis zum 31. Dezember 2030 wird die Kommission die Verwendung von nicht wiederaufladbaren Batterien schrittweise einstellen.
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