GAFAM-Giganten werden ihre Kalender heute als markiert haben Gesetz über digitale Märkte (DMA), der Plan der Europäischen Union zur Eindämmung der Marktmacht von Big Tech, gilt nun technisch, nachdem er im vergangenen November in Kraft getreten ist.

Der nächste große Meilenstein liegt in ein paar Monaten, im Frühherbst, wenn die Kommission bestätigen wird, welche der üblichen verdächtigen Technologiegiganten dem glänzenden neuen Ex-ante-Wettbewerbsregulierungssystem der Union unterliegen werden. Den Technologiegiganten steht jedoch ein arbeitsreicher Sommer bevor, bei dem sie ihre regionalen Compliance-Strategien vorbereiten müssen.

Kurze Zusammenfassung: Das DMA erlegt sogenannten Internet-„Gatekeepern“, die bestimmte, kumulative Kriterien erfüllen, eine Reihe fester Pflichten auf: Erstens müssen sie mindestens einen „Kernplattformdienst“ betreiben (dazu gehören Online-Suchmaschinen, soziale Netzwerkdienste, App). Shops, bestimmte Messaging-Dienste, virtuelle Assistenten, Webbrowser, Betriebssysteme und Online-Vermittlungsdienste).

Zweitens müssen sie groß genug sein und über eine gefestigte Marktposition verfügen, um unter die Regelung zu fallen. Dies bedeutet, dass im Europäischen Wirtschaftsraum in jedem der letzten drei Geschäftsjahre ein Jahresumsatz von mindestens 7,5 Milliarden Euro gemeldet werden muss. oder eine durchschnittliche Marktkapitalisierung „oder einen gleichwertigen Marktwert“ von mindestens 75 Milliarden Euro im letzten Geschäftsjahr sowie die Bereitstellung eines zentralen Plattformdienstes in mindestens drei EU-Mitgliedstaaten.

Gatekeeper müssen auch ein „wichtiges Tor für Geschäftsnutzer zu Endverbrauchern“ sein, wie die Kommission es ausdrückt – was nach Ansicht des DMA der Fall ist, wenn das betreffende Unternehmen einen zentralen Plattformdienst mit mehr als 45 Millionen monatlich aktiven Endnutzern in der EU betreibt und mehr als 10.000 jährlich aktive EU-Geschäftsnutzer im letzten Geschäftsjahr.

Schließlich wird von einer gefestigten und dauerhaften Position ausgegangen, wenn das Unternehmen in jedem der letzten drei Geschäftsjahre die übrigen Kriterien erfüllt hat. Allerdings könnte die Kommission einen Teil der DMA-Regeln auch auf Unternehmen anwenden, von denen sie vermutet, dass sie bald zu Gatekeepern werden.

Bestimmte große Namen werden ganz offensichtlich die DMA-Schwelle erreichen (Apple, Amazon, Google, Meta und Microsoft scheinen als Gatekeeper völlig sicher zu sein). Aber wir müssen ein paar Monate warten, um zu sehen, ob die vollständige Liste Überraschungen enthält.

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Und in dieser Hinsicht erwartet der europäische Musik-Streaming-Riese Spotify offensichtlich nicht, einer von ihnen zu sein … aber mal sehen!

„Nachdem der DMA gilt, haben potenzielle Gatekeeper, die die festgelegten quantitativen Schwellenwerte erfüllen, bis zum 3. Juli Zeit, ihre zentralen Plattformdienste bei der Kommission zu melden. Die Kommission hat dann 45 Arbeitstage (bis zum 6. September 2023) Zeit, um zu entscheiden, ob das Unternehmen die Schwellenwerte erreicht, und Gatekeeper zu benennen. Nach ihrer Benennung haben Gatekeeper sechs Monate (also bis zum 6. März 2024) Zeit, die Anforderungen des DMA zu erfüllen“, schreibt die Kommission in einem Pressemitteilung.

Wenn Sie ein Déjà-vu-Gefühl verspüren, liegt das wahrscheinlich daran, dass der EU-Gesetzgeber kürzlich 19 sehr große Online-Plattformen (VLOPs) benannt hat, die der Schwesterverordnung des DMA, dem Digital Services Act (DSA), unterliegen, der das E-Commerce-Governance-Regime des Blocks neu startet .

Es ist wahrscheinlich, dass einige der gleichen Unternehmen, die bereits im Rahmen des DSA als VLOPs benannt wurden, im Rahmen des DMA auch als Gatekeeper benannt werden – was bedeutet, dass für sie zusätzlich zu den im DSA geforderten Anforderungen an die algorithmische Transparenz zusätzliche „spezifische Verpflichtungen“ gelten.

Die operativen „Dos and Don’ts“ des DMA zielen eindeutig darauf ab, sicherzustellen, dass digitale Märkte „offen und anfechtbar“ bleiben, indem den Gatekeepern eine Reihe festgelegter Verhaltensbedingungen auferlegt werden, die darauf abzielen, bekannte wettbewerbswidrige Handlungen einzudämmen.

Zu den DMA-Verpflichtungen gehören beispielsweise Beschränkungen, wie Gatekeeping-Plattformen Daten Dritter nutzen dürfen, sowie Anforderungen, dass sie Dritten Daten über die von ihren Apps generierte Nutzung bereitstellen; Verbote der Selbstbevorzugung und der Aufzwingung unauslöschlicher Standard-Apps oder -Einstellungen für Verbraucher; Interoperabilitätsanforderungen, auch für Gatekeeping-Messenger-Dienste; Anforderungen, dass App-Stores Sideloading nicht blockieren und Entwickler nicht dazu verpflichten, ihre eigenen Dienste (z. B. Zahlungssysteme) zu nutzen; und unter anderem ein Verbot der Nachverfolgung von Nutzern für gezielte Werbung ohne Zustimmung.

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Der Großteil der Liste bezieht sich auf die Erfahrungen der Kommission in früheren Kartellverfahren gegen Big Tech, beispielsweise bei mehreren EU-Durchsetzungsverfahren gegen Google. Es gab jedoch einige spätere Ergänzungen durch die Mitgesetzgeber im Parlament und im Rat, wie etwa die Messaging-Interoperabilität (die viele überraschte) sowie Beschränkungen für das Tracking von Anzeigen.

Einige ähnliche Bedingungen wurden einigen Technologiegiganten in bestimmten EU-Märkten bereits unter Ausnutzung bestehender Wettbewerbsbefugnisse auferlegt. Wie zum Beispiel die Niederlande, die Apple letztes Jahr dazu zwangen, Entwicklern von Dating-Apps die Wahl zu erlauben, alternative Zahlungssysteme zu nutzen.

Während Deutschland im Inland ex ante die Nase vorn hatte, nachdem es Anfang 2021 sein eigenes Wettbewerbsregime aktualisiert hatte – und bereits einige Durchsetzungsmaßnahmen gegen eine Reihe von Technologiegiganten eingeleitet hat, die seiner Meinung nach „von größter Bedeutung“ für den lokalen Wettbewerb sind ( wie Google).

Die Durchsetzung des EU-Datenschutzrechts schränkt auch endgültig die Fähigkeit von Meta ein, Nutzern verhaltensbasierte Werbung aufzuzwingen. Wir haben also einen Vorgeschmack auf die größeren Dinge bekommen, die noch kommen werden, wenn die DMA auf Hochtouren läuft.

Die große Änderung besteht hier darin, dass die Bedingungen von vornherein gelten. Die Idee besteht also darin, digitale Giganten proaktiv zu regulieren, die die Macht haben, Regeln für andere festzulegen, die auf ihre zentralen Plattformdienste zugreifen müssen, und sie zu zwingen, den Wettbewerb zu unterstützen und sensibel zu sein Verbraucherbedürfnisse (anstatt nur sich selbst zu bevorzugen); Anstatt dass die Kartellbehörden Jahre damit verbringen müssen, Missbräuche zu untersuchen und Beweise für Missbräuche zu sammeln, um gegen schlechtes Verhalten vorzugehen, bevor es gestoppt werden kann, typischerweise lange nachdem der Schaden fest verankert ist, wie es in den meisten Teilen Europas im Rahmen klassischer (ex-post) Maßnahmen der Fall war. Wettbewerbsregeln.

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Allerdings wird es einige Zeit dauern, bis die europaweite Regulierung in Kraft tritt. Und es bestehen weiterhin Bedenken hinsichtlich der Ressourcenausstattung und der Frage, wie gut die Kommission darauf vorbereitet ist, ihren Mut aufzubringen und eine so wichtige Aufsichtsrolle zu übernehmen, die sich auf einige der mächtigsten Plattformen der Welt stützt.

Die Zeit wird zeigen, wie viel Widerstand die DMA von Technologiegiganten erhält, die es (meistens) gewohnt sind, nach Belieben zu agieren und/oder wie die Teufel Lobbyarbeit zu betreiben, wenn Gesetzgeber Änderungen vorschlagen, die ihren Geldprägemaschinen im Weg stehen könnten. Es bleibt auch abzuwarten, wie gewillt die Kommission ist, an ihren Grundsätzen festzuhalten und eine neue digitale Weltordnung energisch durchzusetzen (insbesondere, da die bevorstehenden EU-Wahlen im nächsten Jahr die politischen Machtstrukturen des Blocks neu konfigurieren werden, unter anderem durch die Einsetzung neuer Führungskräfte, die es möglicherweise nicht sind). sind dem Ansatz genauso verpflichtet wie diejenigen, die den DMA entworfen haben.

Wir werden mit Sicherheit bis zum nächsten Frühjahr keine Durchsetzungsmaßnahmen gegen Pförtner sehen – da die im September ernannten Personen sechs Monate Zeit haben werden, ihr Haus in Ordnung zu bringen. Es kann jedoch sein, dass wir in Vorbereitung auf die neuen Regeln einige betriebliche Änderungen erleben. Und möglicherweise entstehen in der Zukunft völlig neue Geschäftsmodelle, da beispielsweise die einwilligungslose Anzeigenverfolgung für große Social-Media-Giganten immer weniger realisierbar wird. Viele rechtliche Schritte, um die Grenzen und die Leistungsfähigkeit des DMA zu testen, scheinen ebenfalls unvermeidlich zu sein. Die nächsten Jahre werden in Europa also voller interessanter neuer Machtkämpfe sein.

Im Vereinigten Königreich, das den Block nach der Abstimmung über das Brexit-Referendum verlassen hat, hat die Regierung kürzlich ebenfalls signalisiert, dass sie einen eigenen Ex-ante-Neustart durchführen wird, um gegen wettbewerbswidrige Technologiegiganten vorzugehen. Der dort vorgeschlagene Ansatz sieht maßgeschneiderte (maßgeschneiderte) Bedingungen pro Plattform für diejenigen mit „strategischer Marktbedeutung“ vor und nicht feste Verpflichtungen für alle in den Geltungsbereich einbezogenen Giganten.

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