Neu-Delhi,AKTUALISIERT: 28. August 2023 09:00 IST

Künstliche Intelligenz (KI) kann weder die menschliche Intelligenz noch das menschliche Element im Rechtsprechungsprozess ersetzen, hat der Oberste Gerichtshof von Delhi entschieden und erklärt, dass chatgpt nicht die Grundlage für die Beurteilung rechtlicher oder tatsächlicher Fragen vor einem Gericht sein kann.

Richter Prathiba M Singh erklärte, dass die Genauigkeit und Zuverlässigkeit der durch KI generierten Daten immer noch in der Grauzone liege und ein solches Tool bestenfalls für ein vorläufiges Verständnis oder für vorläufige Recherchen genutzt werden könne.

Die Bemerkungen des Gerichts erfolgten im Zusammenhang mit einer Klage der Luxusmarke Christian Louboutin gegen eine Partnerschaftsfirma, die an der Herstellung und dem Verkauf von Schuhen beteiligt war, die angeblich ihre Marke verletzten.

Der Anwalt des Klägers brachte vor, dass „Red Sole Shoe“ seine eingetragene Marke in Indien sei und legte ChatGPT gerichtliche Antworten in Bezug auf seinen „Ruf“ vor.

„Das genannte Tool (ChatGPT) kann nicht als Grundlage für die Entscheidung rechtlicher oder tatsächlicher Fragen vor einem Gericht dienen. Die Reaktion eines auf einem Large Language Model (LLM) basierenden Chatbots wie ChatGPT, auf die sich der Anwalt des Klägers verlassen soll, hängt von einer Vielzahl von Faktoren ab, darunter der Art und Struktur der vom Benutzer gestellten Anfrage sowie der Schulung Daten usw. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit falscher Antworten, fiktiver Rechtsprechungen, fantasievoller Daten usw., die von KI-Chatbots generiert werden“, sagte das Gericht in einem aktuellen Beschluss.

„Genauigkeit und Zuverlässigkeit der KI-generierten Daten liegen immer noch im Graubereich. Nach Ansicht des Gerichts besteht kein Zweifel daran, dass KI im gegenwärtigen Stadium der technologischen Entwicklung weder die menschliche Intelligenz noch das menschliche Element im Rechtsprechungsprozess ersetzen kann. Das Tool könnte bestenfalls für ein vorläufiges Verständnis oder für eine vorläufige Recherche genutzt werden und nicht mehr“, stellte das Gericht fest.

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Basierend auf der vergleichenden Analyse der Produkte der beiden Parteien kam das Gericht schließlich zu dem Schluss, dass die Beklagte „eindeutige Absicht hatte, den Kläger nachzuahmen und finanziell auf der Grundlage des Rufs und des guten Willens des Klägers davon zu profitieren“.

„Dieses Gericht hat keinen Zweifel daran, dass es sich bei den Produkten des Beklagten um Nachahmungen oder Nachahmungen der charakteristischen Schuhe und Fußbekleidung des Klägers handelt. Die Beklagte hat alle wesentlichen Merkmale der Schuhe des Klägers wie „Red Sole“, „Spiked Shoe Style“ sowie die Aufdrucke kopiert. Bei der Nachahmung handelt es sich nicht um ein oder zwei Designs, sondern um eine große Anzahl von Designs, wie die obige Tabelle zeigt“, erklärte das Gericht.

Der Beklagte erklärte sich bereit, sich zu verpflichten, keines der Designs der Schuhe des Klägers zu kopieren oder zu imitieren, und das Gericht wies an, dass der Beklagte im Falle eines Verstoßes gegen diese Verpflichtung verpflichtet sei, dem Kläger Schadensersatz in Höhe von 25 Lakh Rupien zu zahlen.

In Anbetracht der Tatsache, dass der Beklagte auch die Bilder bekannter Bollywood-Prominenten auf seinem Instagram-Konto verwendete und die Schuhe auch in Luxus-Einkaufszentren ausstellte/verkaufte, wurde angeordnet, dass der Beklagte einen Betrag von 2 Lakh Rupien als Kosten zahlen muss Kläger.

Bearbeitet von:

Manisha Pandey

Veröffentlicht auf:

28. August 2023

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