Eine im vergangenen Jahr gegen Sony eingereichte Klage, in der PlayStation „Gehaltsunterschiede, unrechtmäßige Kündigung und andere Fälle von geschlechtsspezifischer Diskriminierung“ vorgeworfen wurden. wurde vom United States District Court of North California abgewiesen.
Als notiert von Axioseine heute veröffentlichte Entscheidung hat dem „Antrag auf Abweisung“ von PlayStation stattgegeben, mit dem wichtigsten Abschnitt (Hervorhebung von mir):
Die erste geänderte Beschwerde (FAC) der Klägerin hat dreizehn Ansprüche: eine Sammelklage in ihrem eigenen Namen und eine landesweite Sammelklage gemäß dem Fair Labor Standards Act (FLSA) in der durch den Equal Pay Act geänderten Fassung; sechs bundesstaatliche Sammelklagen im eigenen Namen und eine kalifornische Sammelklage; ein Anspruch für sie selbst und beide Klassen nach dem Declaratory Judgment Act, 28 USC § 2201; und fünf individuelle Ansprüche nach staatlichem Recht. Sony beantragte die Abweisung des FAC gemäß der Bundeszivilprozessordnung 12(b)(6), hauptsächlich mit der Begründung, dass der Kläger nur eine nicht einklagbare gewöhnliche Personaltätigkeit geltend macht und daher keine plausiblen Ansprüche geltend macht. Es beantragte auch, die Ansprüche nach Regel 12(f) mit der Begründung zu streichen, dass die Behauptungen „höchst individuell“ seien und nicht begründen, dass eine Sammel- oder Sammelklage verfahrensrechtlich angemessen sei.
Das Gericht gibt dem Klageabweisungsantrag (mit Änderungszulassung) für die meisten Klagen statt, weil die Behauptungen meist schlüssig sind, aber die folgenden individuellen Ansprüche bleiben bestehen: gesetzliche und gewohnheitsrechtliche unrechtmäßige Kündigung, Whistleblower-Vergeltungsmaßnahmen gemäß Cal. Labor. Code § 1102.5(b) und Vergeltungsmaßnahmen gemäß dem California Fair Employment and Housing Act (FEHA). Da das Gericht die Bundesklage abweist, ist es jedoch nicht für die Staatsklagen zuständig und weist daher alle Klagen ab. Das Gericht lehnt den Streikantrag unbeschadet ab, da es verfrüht ist, auf der Grundlage einer unzureichend begründeten Beschwerde darüber zu entscheiden.
Bei dieser Entscheidung stellt das Gericht fest, dass die ehemalige PlayStation-Angestellte Emma Majo ihre Anschuldigungen in den meisten Fällen nicht vollständig erläutert hat, wobei in einem Fall festgestellt wurde, dass „die Klägerin lediglich die Elemente der Forderung aufgezählt und keine behauptet hat konkrete Tatsachen“ und in einem anderen, dass ihre Behauptungen nicht „plausibel begründet“ seien.
Es ist jedoch wichtig zu beachten, dass dies nicht das Ende der Geschichte ist. Während die meisten der dreizehn Klagen gegen PlayStation in diesem Fall abgewiesen wurden, erkennt das Gericht an, dass drei – alle unter staatliches Recht fallend – berechtigt waren, und zwar die hinzugefügten Zeugnisse von acht Frauen (wie wir letzten Monat berichteten) bedeuten „Die Behauptungen des Klägers sind noch im Fluss“.
„Diese Erklärungen können zu neuen Anschuldigungen führen“, fügt das Urteil hinzu, bevor es zu dem Schluss kommt, dass „der Kläger innerhalb von 28 Tagen eine zweite geänderte Klage einreichen kann“, was im Wesentlichen besagt, dass das Gericht diese spezielle Klage zwar aufgrund der Darstellung von Majo abgewiesen hat, aber eine weitere einleiten wird schauen, wann/falls eine zweite Beschwerde eingereicht wird, die diese acht weiteren Zeugenaussagen von Anfang an enthält, damit sie vollständig geprüft werden können.