Der Rechtsstreit zwischen dem US-Technologieanbieter InterDigital und dem Streaming-Giganten Disney dreht sich um die unlizenzierte Nutzung von HDR-Technologien. InterDigital fordert von Disney 101,7 Millionen Euro Schadenersatz vor dem Landgericht München I. Der Konflikt verdeutlicht, wie verwundbar große Streaming-Plattformen gegenüber breit gefassten Patentportfolios sind und welche direkten Folgen das für Bildqualität, Gerätekompatibilität und Abo-Rechte europäischer Verbraucher hat.

Im Kern der Klage steht das europäische Patent EP 2 132 923, das ein spezielles Verfahren zur Signalverarbeitung und Übertragung von High-Dynamic-Range (HDR) schützt. Das Patent wird im Verfahren unter dem Aktenzeichen 7 O 8870/26 vor dem Landgericht München I verhandelt (Jahr 2026). InterDigital wirft Disney vor, die geschützte Technologie ohne Lizenz zwischen März 2020 und Ende 2025 eingesetzt zu haben.

Der territoriale Geltungsbereich der Klage erstreckt sich über 19 weitere europäische Länder. InterDigital begründet dies damit, dass Disney die betroffenen Videobitströme zentral über Rechenzentren in Frankfurt am Main an Haushalte in ganz Europa auslieferte. Damit sei die Patentverletzung nach Ansicht von InterDigital auf deutschem Hoheitsgebiet begangen worden, obwohl die Auswirkungen in nahezu zwei Dutzend Staaten zu spüren seien.

Bislang wurden acht einstweilige Verfügungen weltweit erwirkt - unter anderem in Deutschland, Brasilien und vor dem Europäischen Einheitlichen Patentgericht (UPC). Diese Verfügungen untersagen Disney die Nutzung von HDR-Formaten, 4K-UHD und der Google-Cast-Funktion in den betroffenen Märkten.

Parallel dazu läuft ein Verfahren vor dem UPC, in dem Disneys Verteidigung nach den FRAND-Grundsätzen (Fair, Reasonable, and Non-Discriminatory) zurückgewiesen wurde. Das Gericht stufte Disney als "unwilligen Lizenznehmer" ein und wies den Versuch des Unternehmens zurück, die HEVC-Sperre durch den VP9-Codec zu umgehen.

Mit in die Festsetzung der Höhe der Schadenersatzforderung hinein spielte auch, dass Disney die Technologie nicht nur für deutsche Nutzer:innen seines Streamingdienstes verwendet haben soll, sondern für Abonnent:innen in 19 weiteren europäischen Ländern.

Die finanziellen und technischen Konsequenzen für Verbraucher sind erheblich. Das Premium-Abo mit HDR/4K kostet laut Angaben 5 Euro pro Monat mehr. Nach den gerichtlichen Verfügungen hat Disney die HDR-Formate Dolby Vision und HDR 10 Plus sowie 3-D-Filme aus dem Angebot gestrichen. Auch die 4K-UHD-Übertragung wurde für Nutzer:innen in Deutschland und den Niederlanden deaktiviert, und die Google-Cast-Funktion wurde vorerst eingestellt.

Konkrete Verfahrensdetails vor dem Landgericht München I

  • Aktenzeichen: 7 O 8870/26 (Landgericht München I, 2026)
  • Patentnummer: EP 2 132 923 (HDR-Signalverarbeitung, 2025)
  • Geforderte Schadenersatzsumme: 101,7 Millionen Euro (2026)

Territorialer Geltungsbereich und technische Infrastruktur

Die Klage umfasst 19 europäische Länder, weil Disney die Videobitströme über Serverfarmen nahe Frankfurt am Main ausliefert. Diese zentrale Infrastruktur verbindet die unlizenzierte Nutzung der HDR-Technologie unmittelbar mit deutschem Hoheitsgebiet.

Einstweilige Verfügungen und globale Prozessstrategie

  • Gesamtzahl der ergangenen einstweiligen Verfügungen: 8 (2026)
  • Betroffene Regionen: Deutschland, Brasilien, weitere EU-Staaten, UPC-Kammern Mannheim und Düsseldorf

UPC-Entscheidungen und der VP9-Workaround

Der UPC wies Disneys Argumentation nach FRAND-Bedingungen zurück und klassifizierte das Unternehmen als "unwilligen Lizenznehmer". Disneys Versuch, die HEVC-Sperre durch den VP9-Codec zu umgehen, führte im August 2026 zu neuen Verletzungsklagen vor den UPC-Lokalkammern Mannheim und Düsseldorf.

Auswirkungen auf Bildqualität und Abonnements

  • Entfernung von Dolby Vision, HDR 10 Plus und 3-D-Filmen
  • Deaktivierung von 4K-UHD und HDR in Deutschland und den Niederlanden
  • Aussetzung der Google-Cast-Funktion (vorerst) in Deutschland und den Niederlanden
  • Premium-Abo-Aufschlag: 5 Euro/Monat für HDR/4K-Leistungen

Risiken und Gegenmaßnahmen

Ein laufendes Berufungsverfahren und mögliche Validitätsprüfungen könnten die Schadenersatzansprüche von InterDigital reduzieren, falls ein Patent für nichtig erklärt wird. Für Verbraucher besteht das Risiko einer stillschweigenden Leistungsreduktion: Viele zahlen weiterhin den vollen Premiumpreis, erhalten jedoch nicht die beworbenen HDR-Funktionen.

FAQs zum Patentstreit

  • Um welches konkrete Schutzrecht dreht sich die 100-Millionen-Klage? Es geht um das europäische Patent EP 2 132 923, das Technologien zur Kontrastverstärkung und Übertragung von HDR-Inhalten abdeckt und unter dem Aktenzeichen 7 O 8870/26 vor dem Landgericht München I verhandelt wird.
  • Warum betrifft ein Verfahren in Deutschland auch andere EU-Länder? Disney leitet zentrale Streaming-Datenströme über Serverfarmen nahe Frankfurt am Main, wodurch die Verletzung nach Ansicht von InterDigital auf deutschem Boden begangen wurde, obwohl die Bitströme an 19 weitere Länder weitergeleitet wurden.
  • Konnte Disney das Problem durch alternative Videoformate lösen? Nein; der Versuch, über den VP9-Codec zumindest 4K ohne HDR zurückzubringen, führte Ende August 2026 zu neuen Patentklagen vor dem UPC.

Fazit

Der HDR-Patentstreit zwischen InterDigital und Disney illustriert, wie eng technische Infrastruktur, lizensierte Kerntechnologien und internationale Rechtsstrategien verknüpft sind. Die Forderung von 101,7 Millionen Euro, die weitreichenden einstweiligen Verfügungen und die Einstufung Disneys als "unwilliger Lizenznehmer" zeigen, dass Verstöße gegen Basis-Patente erhebliche finanzielle und operative Konsequenzen nach sich ziehen können. Für europäische Verbraucher bedeutet dies nicht nur höhere Kosten für Premium-Abonnements, sondern auch eine spürbare Verschlechterung der Bildqualität und eingeschränkte Funktionen wie Cast-Übertragungen. Gleichzeitig bleibt das Ergebnis des Berufungsverfahrens und möglicher Patent-Validitätsprüfungen offen - ein Faktor, der die endgültige Höhe der Schadenersatzansprüche weiter beeinflussen könnte.