Ab dem 1. Januar 2027 zahlt der deutsche Staat monatlich 10 Euro für jedes Kind, das das sechste Lebensjahr vollendet, in ein individuelles, kapitalgedecktes Altersvorsorgedepot ein. Der Gesetzentwurf wurde im August 2026 vom Bundeskabinett beschlossen und markiert einen Paradigmenwechsel: erstmals wird bereits im Grundschulalter direktes Kapitalmarkt-Investieren gefördert, um Zinseszinseffekte zu nutzen und frühe Finanzbildung zu verankern.
Grundlagen und Zielsetzung der Frühstart-Rente
- Förderung beginnt mit dem 6. Geburtstag und endet mit dem 18. Geburtstag - insgesamt 12 Jahre.
- Der Staat zahlt 10 Euro pro Monat, also 120 Euro pro Jahr, was über die Förderperiode 1.440 Euro ergibt.
- Ziel ist, Kindern frühzeitig Grundkenntnisse des Investierens zu vermitteln und langfristig höhere Renditen durch den Zinseszinseffekt zu erzielen.
- Die Maßnahme soll Chancengleichheit schaffen, indem allen Kindern gleiche Startvoraussetzungen für die private Altersvorsorge erhalten.
Finanzielle Rahmenbedingungen
- Monatliche staatliche Zuzahlung: 10 Euro (Quelle S1).
- Gesamte staatliche Grundförderung pro Kind: 1.440 Euro über 12 Jahre (S1).
- Maximaler jährlicher Eigenbeitrag von Angehörigen: 6.840 Euro (S2).
- Kostendeckel für zertifizierte Standarddepots: 1 % der Depotkosten (S2).
- Prognostizierter Depotwert bei Renteneintritt: ca. 53.000 Euro bei durchschnittlicher Marktrendite (S3).
Administrative Abwicklung über die Zentrale Zulagenstelle (ZfA)
Die technische Administration und Auszahlung wird von der Deutschen Rentenversicherung Bund übernommen. Über die Zentrale Zulagenstelle für Altersvermögen (ZfA) erfolgt ein automatisierter Datenabgleich anhand der Steuer-Identifikationsnummer des Kindes sowie des Wohn- bzw. Schulstatus. Eltern müssen keinen separaten Förderantrag stellen, wenn sie ein zertifiziertes Standarddepot wählen.
Auffanglösung der Bundesbank und Übertragungsregeln
Wird bis zum achten Lebensjahr kein privates Depot eröffnet, legt die Deutsche Bundesbank die eingezahlten Beträge in einem global diversifizierten Sondervermögen an - ausschließlich in Aktien und Aktienfonds. Berechtigte können diesen Anteil bis zum 25. Lebensjahr in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen; danach verfällt der Anspruch und das Geld fließt zurück in den Bundeshaushalt.
- Maximales Alter für Depotübertrag: 25 Jahre (S2).
Was passiert, wenn Eltern kein Depot eröffnen?
Eltern haben zunächst ein Jahr Zeit, ein Depot für ihr Kind zu eröffnen. Erfolgt dies nicht, wird das Geld von der Bundesbank kollektiv nach Jahrgängen in breit gestreuten Aktienfonds angelegt. Der Anspruch bleibt bis zum 25. Geburtstag erhalten, danach verfällt er.
Diese Regelung bildet ein Sicherheitsnetz für Familien, deren Eltern sich nicht aktiv um Finanzthemen kümmern.
Kosten und zulässige Eigenbeiträge
- Eigenbeiträge dürfen 6.840 Euro pro Jahr nicht überschreiten.
- Für das Standarddepot gilt ein Effektivkostendeckel von 1 % - damit sollen Fehlanreize wie bei früheren Riester-Produkten vermieden werden.
- Bis zum 18. Geburtstag dürfen keine Abschluss- oder Vertriebskosten anfallen.
Risiken und Einschränkungen
- Strikte Zweckbindung: Das Geld darf nur für die Altersvorsorge verwendet werden; eine vorzeitige Auszahlung für Ausbildung, Immobilienkauf oder ähnliches ist ausgeschlossen.
- Verteilungswirkung: Einkommensschwächere Haushalte profitieren hauptsächlich von der Basisförderung, während wohlhabendere Familien den Zinseszinseffekt durch hohe Eigenbeiträge steuerbegünstigt hebeln können.
FAQ zur Frühstart-Rente
- Was geschieht, wenn Eltern das Depot nach dem 6. Geburtstag vergessen zu eröffnen? Das Geld verfällt nicht sofort: Die Bundesbank legt die Beiträge vorerst kollektiv in globalen Aktienfonds an. Die Berechtigten können das Guthaben bis zum 25. Lebensjahr in ein eigenes Altersvorsorgedepot übertragen.
- Müssen Kinder während der Schulzeit Steuern auf die Erträge zahlen? Nein. Wertzuwächse und Dividenden bleiben während der gesamten Ansparphase steuerfrei. Die nachgelagerte Besteuerung erfolgt erst bei Auszahlung im Rentenalter.
Prognostizierte Entwicklung des Depotwerts
Nach Modellrechnungen des Bundesfinanzministeriums summiert sich die reine staatliche Basisförderung von 1.440 Euro über zwölf Jahre. Bei einer durchschnittlichen Marktrendite kann dieser Betrag bis zum Rentenalter auf über 50.000 Euro anwachsen - konkret wird ein Wert von rund 53.000 Euro angegeben. Ohne zusätzliche Eigenbeiträge entsteht bis zur Volljährigkeit ein erwarteter Depotwert von etwa 2.200 Euro.
Fazit
Die Frühstart-Rente stellt einen historischen Schritt in der deutschen Altersvorsorge dar: Der Staat investiert bereits im Grundschulalter, um langfristige Zinseszinseffekte zu nutzen und finanzielle Grundkompetenzen zu stärken. Die administrative Anbindung an die Zentrale Zulagenstelle sorgt für einen automatisierten und bürokratiearmen Ablauf, während die Bundesbank-Auffanglösung ein Sicherheitsnetz für Familien bietet, die kein eigenes Depot einrichten. Gleichzeitig bleiben klare Grenzen - das Geld ist ausschließlich für die Altersvorsorge bestimmt und kann nicht für mittelfristige Ziele verwendet werden. Für Eltern, die zusätzliches Kapital für die Zukunft ihrer Kinder bereitstellen möchten, bieten die hohen Eigenbeitragsgrenzen und der 1-Prozent-Kostendeckel attraktive Rahmenbedingungen. Insgesamt eröffnet die Frühstart-Rente eine neue Perspektive für die finanzielle Absicherung junger Generationen - vorausgesetzt, die ergänzenden Bildungs- und Beratungselemente werden künftig konsequent ausgebaut.